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Allgemeine
Auftrags- und Geschäftsbedingungen
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Die Finanzhonorarberatung Grittner berät und unterstützt den
Auftraggeber in Finanz- und Vermögensangelegenheiten. Zielsetzungen
und Umfang der Aufgabenstellung werden im Einzelfall schriftlich, bei
geringerem Unfang auch mündlich festgelegt. Der Leistungsumfang umfasst
keine Rechts- und Steuerberatung.
- Der Auftragnehmer führt die ihm übertragenen Aufgaben mit
der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes im Rahmen der Bestimmungen
eines Dienstvertrages aus. Er handelt dabei ausschließlich im Interesse
des Auftraggebers.
- Die Honorierung erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber.
Bei Anfall von Drittprovisionen werden diese zugunsten des Auftraggebers mit der Honorarforderung verrechnet. Berechnungsgrundlage ist der
| Beratungshonorarrahmen |
| Stundensatz |
70,00 EUR |
| kurze mündliche oder tel. Auskunft |
15,00 EUR |
| schriftliche Ausarbeitung nach Aufwand ab |
75,00 EUR |
| Angaben ohne Mehrwertsteuer in EUR (MWSt-Befreiung § 19 Abs1 UStG). Je nach persönlicher finanzieller Situation sind Sondervereinbarungen möglich. |
Das Honorar ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, zahlbar ohne Abzug.
- Zur ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung stellt der Auftraggeber alle notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können, auch wenn diese erst während der Auftragsausführung bekannt werden..
- Eine Beraterhaftung entfällt, da keine Empfehlungen ausgesprochen
werden, sondern es sich um Analysen, Recherchen, Beratung und Informationen
zur eigenverantwortlichen Entscheidungsmöglichkeit handelt.
- Der Auftragnehmer bewahrt Stillschweigen über alle ihm im Zusammenhang
mit seiner Berufsausübung bekannt gewordenen Fakten. Dies gilt auch
über Beendigung des Auftrages hinaus. Nur der Auftraggeber kann von
der Verschwiegenheits-verpflichtung entbinden. Erfasste Kundendaten unterliegen
dem Datenschutzgesetz. Bei Beauftragung zur Beschaffung von Finanzierungsmitteln
gilt die Berechtigung zur Weitergabe von persönlichen Daten im Rahmen
der Finanzierung als erteilt.
- Für die im Rahmen des Auftrages erstellten Unterlagen besteht
Urheberrecht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Unterlagen und Ergebnisse
nur für den eigenen Gebrauch zu nutzen. Der Auftragnehmer ist berechtigt,
Kopien für die eigenen Unterlagen zurückzubehalten.
- Gerichtsstand ist – soweit zulässig- Regensburg. Anwendung
findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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