Finanzhonorarberatung Andrea-C. Grittner


Unabhängig und Neutral

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Allgemeine Auftrags- und Geschäftsbedingungen

  1. Die Finanzhonorarberatung Grittner berät und unterstützt den Auftraggeber in Finanz- und Vermögensangelegenheiten. Zielsetzungen und Umfang der Aufgabenstellung werden im Einzelfall schriftlich, bei geringerem Unfang auch mündlich festgelegt. Der Leistungsumfang umfasst keine Rechts- und Steuerberatung.
  2. Der Auftragnehmer führt die ihm übertragenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes im Rahmen der Bestimmungen eines Dienstvertrages aus. Er handelt dabei ausschließlich im Interesse des Auftraggebers.
  3. Die Honorierung erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber.
    Bei Anfall von Drittprovisionen werden diese zugunsten des Auftraggebers mit der Honorarforderung verrechnet. Berechnungsgrundlage ist der
    Beratungshonorarrahmen
    Stundensatz 70,00 EUR
    kurze mündliche oder tel. Auskunft 15,00 EUR
    schriftliche Ausarbeitung nach Aufwand ab 75,00 EUR
    Angaben ohne Mehrwertsteuer in EUR (MWSt-Befreiung § 19 Abs1 UStG). Je nach persönlicher finanzieller Situation sind Sondervereinbarungen möglich.
  4. Das Honorar ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, zahlbar ohne Abzug.

  5. Zur ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung stellt der Auftraggeber alle notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können, auch wenn diese erst während der Auftragsausführung bekannt werden..
  6. Eine Beraterhaftung entfällt, da keine Empfehlungen ausgesprochen werden, sondern es sich um Analysen, Recherchen, Beratung und Informationen zur eigenverantwortlichen Entscheidungsmöglichkeit handelt.
  7. Der Auftragnehmer bewahrt Stillschweigen über alle ihm im Zusammenhang mit seiner Berufsausübung bekannt gewordenen Fakten. Dies gilt auch über Beendigung des Auftrages hinaus. Nur der Auftraggeber kann von der Verschwiegenheits-verpflichtung entbinden. Erfasste Kundendaten unterliegen dem Datenschutzgesetz. Bei Beauftragung zur Beschaffung von Finanzierungsmitteln gilt die Berechtigung zur Weitergabe von persönlichen Daten im Rahmen der Finanzierung als erteilt.
  8. Für die im Rahmen des Auftrages erstellten Unterlagen besteht Urheberrecht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Unterlagen und Ergebnisse nur für den eigenen Gebrauch zu nutzen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien für die eigenen Unterlagen zurückzubehalten.
  9. Gerichtsstand ist – soweit zulässig- Regensburg. Anwendung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

 










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